Allgmeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen der Firma CUT 3D Messtechnik GbR

  1. ALLGEMEINES
    1.  Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit FIRMA, STRASSE, ORT (im folgendem CUT genannt). Alle abgeschlossenen Verträge, gleichgültig in welcher Form dies erfolgte, sowie Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden von CUT nur akzeptiert, insofern sie nicht den Geschäftsbedingungen von CUT widersprechen.
    2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und von Erklärungen seitens CUT, die zum Abschluss eines Vertrages führen, sind nur wirksam, wenn sie von CUT schriftlich bestätigt wurden.
    3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen gelten neben Lieferungen von Produkten auch für Werk- und Dienstleistungen. Anstelle der Annahme der gelieferten Produkte tritt bei Werkleistungen die Abnahme und bei Dienstleistungen die Entgegennahme der Dienstleistung.
    4. Sind Leistungen eines Drittanbieters Bestandteil des Vertrages, begründet dies getrennte Vertragsverhältnisse mit dem jeweiligen Anbieter. Solche Vertragsverhältnisse unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters. Derartige Verträge enden unabhängig vom Vertragsverhältnis zwischen CUT und dem Kunden und beeinflussen dieses nur im ausdrücklich angegebenen Umfang.
    5. Rechte, die CUT nach den gesetzlichen Vorschriften oder nach sonstigen Vereinbarungen über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen hinaus zustehen, bleiben unberührt.
  2. ANGEBOTE, PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
    1. Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, sind alle Angebote freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von CUT schriftlich bestätigt worden sind. Eine mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellte Auftragsbestätigung, bei der Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen, gilt als schriftlich. Mündliche Nebenabsprachen bedürfen in jedem Fall zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von CUT.
    2. Gerät der Kunde mit Zahlungen im Verzug, so ist CUT berechtigt, den Zugriff zu dem betreffenden Angebot bis zum Eingang des offenen Betrages zu sperren. CUT ist berechtigt ab dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen.
    3. Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungsbedingungen berechtigt die Firma CUT Sicherheitsleistung für die Forderungen aus dem Vertrag ohne Berücksichtigung der Fälligkeit zu verlangen und bis zur Leistung der Sicherheit die Arbeiten am Liefergegenstand einzustellen.
    4. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Zahlungen haben in der Währung zu erfolgen, in der die Rechnungssumme ausgewiesen ist. Sind bereits Kosten und Zinsen angefallen, so ist CUT berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
    5. Eine Zahlung gilt nach Zahlungseingangsprüfung als erfolgt.
    6. Es gilt der BGB Eigentumsvorbehalt. Gelieferte Produkte und von CUT erstellte Analysen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firm CUT und unterliegen deren Copyright.
    7. Der Kunde darf gegenüber Forderungen von CUT nur solche Gegenansprüche aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  3. SERVICE BESCHREIBUNG UND BEZAHLUNG
    1. Mit der Annahme des Auftrages kommt ein Vertrag über die Nutzung der Dienstleistung zustande. Dieser wird gemäß der geltenden Preisliste der Firma CUT abgerechnet. Preiserhöhungen während der Produktionszeit sind ausgeschlossen. Der Vertrag ist bis zu 5 Tage nach Vertragsabschluss von beiden Seiten kündbar insofern die die vereinbarte Leistung nicht bereits in Teilen bzw. voll erbracht wurde. Es gilt das Datum des Poststempels.
    2. CUT verpflichtet sich, die vereinbarte Dienstleistung mängelfrei zu erbringen, nicht aber den Erfolg, den sich der Besteller mit der Dienstleistung verspricht.
    3. Nach Abnahme der erbrachten Dienstleistung, obliegt dem Besteller der Nachweis der mangelhaften Ausführung. Bei Beanstandungen der erbrachten Leistung wird der Firma CUT die Möglichkeit eingeräumt die Mängelliste innerhalb der gesetzlichen Fristen zu prüfen und Mängel zu beheben.
  4. GEFAHRÜBERGANG, LIEFER- UND LEISTUNGSTERMINE
    1. Bei Lieferungen geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand das Lager von CUT verlässt, im Falle seiner Abholung durch den Kunden mit der Anzeige der Abholbereitschaft. Der Versand erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Kunden. Soweit keine schriftlichen Anweisungen des Kunden vorliegen, bestimmt CUT die Art des Versands. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrückliche Weisung des Kunden und auf seine Kosten abgeschlossen. Verzögert sich der Versand in Folge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Bei Software, die vom Kunden selbst über das Internet von dem von CUT bereit gestellten Download-Bereich heruntergeladen wird, geht die Gefahr mit Abschluss des Download-Vorgangs auf den Kunden über. Verzögert sich die Abnahme in Folge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Anzeige der Abnahmebereitschaft auf den Kunden über.
    2. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, ist die Angabe von Fristen oder Terminen für die Erbringung von Lieferungen und Leistungen unverbindlich. Fest vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen beginnen frühestens mit Zugang der Auftragsbestätigung von CUT jedoch nicht vor der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden, insbesondere also nicht vor Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen oder Freigaben sowie vor Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung. Lieferfristen und -termine sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Auslieferungslager verlassen hat oder CUT dem Kunden die Abhol- bzw. Versandbereitschaft, bei Software die Bereitschaft zum Download angezeigt ist.
    3. Unverschuldete Betriebsstörungen (Materialmangel, Streiks, Krankheit namentlich benannter Mitarbeiter) und andere Ereignisse höherer Gewalt sowie unverschuldete, nicht rechtzeitige Selbstbelieferung befreien CUT für die Dauer des Fortbestehens des Hindernisses von der Leistungspflicht. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei Vorlieferanten eintreten. Soweit CUT von der Leistungsverpflichtung frei wird, gewährt CUT etwa erbrachte Vorleistungen des Kunden zurück. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
    4. Teillieferungen und –leistungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
  5. URHEBERRECHTE, LIZENZBEDINGUNGEN FÜR SOFTWARE
    1. Der Kunde verpflichtet sich, die an dem Liefergegenstand oder dem im Rahmen der Leistungserbringung geschaffenen Werk, insbesondere an Computerprogrammen ("Software"), bestehenden Urheber- und sonstigen geistigen Schutzrechte zu beachten.
    2. Bei der Lieferung von Software fremder Hersteller (Fremdsoftware) verpflichtet sich der Kunde, die gelieferte Software nur in Übereinstimmung mit den jeweils gültigen Lizenzbedingungen des Herstellers zu nutzen und im Falle ihrer Weiterveräußerung, sofern eine solche zulässig ist, dem Erwerber die gleichen Verpflichtungen aufzuerlegen.
  6. INHALTE DER WEBSEITEN UND ANDERER PRODUKTE
    1. Mit Erteilung des Auftrages sichert der Kunde zu keine Inhalte zu veröffentlichen, die öffentlichen Anstoß erregen, Pornographie im Sinne der Gesetzsprechung (aktuelles Multimedia-Gesetz) enthalten, Inhalte politisch extremistische Positionen vertreten, Personen verunglimpfen, gesundheitsschädliche bzw. gefährliche Handlungen die mit einer Altersbeschränkung versehen sind und gewalttätige Inhalte darstellt, oder sonst wie gegen geltendes Recht verstoßen. Der Kunde stellt CUT von jeglicher Haftung und Ansprüchen Dritter frei.
  7. HAFTUNG, SCHADENSERSATZANSPRÜCHE
    1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind gegen CUT ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln nachweisbar ist.
    2. Der Ausschluss gilt nicht für Fälle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Fehlens zugesicherter Eigenschaften sowie einer Haftung nach dem Produkthaftpflichtgesetz. Haftung und daraus resultierende Schadensersatzansprüche sind auf den Auftragswert begrenzt.
  8. URHEBER- REPRODUKTIONSRECHTE
    1. Bei allen an CUT übergebenen Arbeiten wird vorausgesetzt, dass dem Kunden die Urheber- bzw. Reproduktionsrechte zustehen. CUT lehnt jede Haftung, die aus der Missachtung solcher Rechte entstehen könnte, ab. Sind Vorlagen mit dem Copyright Dritter ausgestattet, wird vorausgesetzt, dass der Auftraggeber das Einverständnis des Urhebers besitzt. CUT ist berechtigt, jedes fertig gestellte Produkt und geistiges Eigentum mit Copyright zu versehen. Mit und ohne Kennzeichnung dürfen Produkte und geistiges Eigentum von CUT weder vom Kunden noch von Dritten kopiert, nachgedruckt oder in anderer Art vervielfältigt werden, es sei denn die schriftliche Freigabe seitens CUT wurde erteilt.
  9. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
    1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen der Vertragspartner ist Darmstadt. CUT ist jedoch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
    2. Der Vertrag unterliegt für beide Vertragspartner dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  10. SALVATORISCHE KLAUSEL
    1. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hier von die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden in diesem Fall die unwirksame bzw. undurchführbare Klausel durch eine solche wirksame Klausel ersetzen, die ihr nach Sinn und Zweck möglichst nahe kommt (Salvatorische Klausel).

Stand 01.07.2018